Unsere Mandanten sind überwiegend Unternehmen in privater Trägerschaft und Körperschaften der öffentlichen Hand, wozu vorrangig gehören:
- vermögensverwaltende Gesellschaften und deren Teilhaber
- Industrieunternehmen und deren Gesellschafter
- Beteiligungsgesellschaften
- Insolvenzverwalter
- bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Kommunen
- sonstige Arbeitgeber der Öffentlichen Hand
- privatisierte Großunternehmen in oder außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaft
- Krankenhausholdings
- Landesarbeitgeberverbände